Energieausweis-Informationen
Auf dieser Seite finden Sie alle
Informationen, die Sie zum Thema Energieausweis benötigen.
WIR als IHR
Immobilienmakler vermitteln Ihnen die Kontakte zu den entsprechend
befugten Energieausweiserstellern zu günstigen Preisen.
Was ist eigentlich ein
Energieausweis?
Der Energieausweis ist mit dem
Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte
Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu
erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die
Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert
ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für
Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls sehr
prominent angeführte "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE)
istseit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen
Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis
muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt
werden.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Bei allen neuen Gebäuden
benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen
Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei
Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Weiters ist ein
Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung
von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die
Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre.
Bereits erstellte alte Energieausweise ohne
Gesamtenergieeffizienzfaktor behalten ihre Gültigkeit (bis zu 10
Jahre). Als Käufer oder Mieter können Sie zwei Rechte einfordern:
Die Vorlage eines Energieausweises
vor dem
Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine
vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen
nach
Vertragsabschluss. Für Einfamilienhäuser ist es zulässig, dass der
Ausweisaussteller einen Energieausweis über die
Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes(hinsichtlich
Größe, Energieeffizienz, Lage etc.) ausstellt. Wenn es nur um eine
Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten geht reicht es,
wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird (gilt
auch für Eigentümergemeinschaften).
Was passiert wenn trotz
Verpflichtung kein Energieausweis vorgelegt wird?
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung
dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität
übernommen. Haftungsansprüche, welche durch die Nutzung der
dargebotenen Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind
sowohl Vermieter bzw. Verkäufer, interessanterweis aber auch Makler
und Vermittler in der Pflicht. Bei Verkauf und Vermietung muss
bereits seit längerem ein Energieausweis vorgelegt werden. Aber auch
in Inseraten muss seit Dez. 2012 der Heizwärmebedarf und der
Energieeffizienzfaktor angegeben werden.
Wenn trotz Verpflichtung kein Energieausweis (oder ein zu alter bzw.
unvollständiger Energieausweis) vorgelegt wird, dann wird davon
ausgegangen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dem Alter
und der Art des Gebäudes entspricht, das ist schon länger so. Seit
Dezember 2012 kann der Käufer oder Mieter jedoch den Energieausweis
einklagen oder selbst einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten
dem Verkäufer oder Vermieter rückfordern (innerhalb von 3 Jahren
nach Abschluss). Rein rechtlich stellt das Versäumnis eine
Verwaltungsübertretung dar und kann somit bei einer Anzeige mit bis
zu rund € 1.500,- bestraft werden. Ein Entfall der
Energieausweisvorlage lässt sich übrigens nicht durch einen
Vertragspassus ausschließen. Derartige Vertragliche Vereinbarungen
sind nicht rechtswirksam.Somit
dient der Energieausweis rechtlich gesehen dem Schutz des
Verkäufers: Wenn kein Energieausweis vorgelegt wird und das Gebäude
nicht eine dem Alter und der Art entsprechende
Gesamtenergieeffizienz aufweist, kann der Käufer oder Mieter
Gewährleistungsansprüche stellen (bei Vermietungen heißt das in der
Praxis Preisminderung, also Reduktion der Miete).
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